Datenschutzbeschwerde einreichen

Angaben, die nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichnet sind, sind freiwillige Angaben, die allerdings je nach von Ihnen geschildertem Fall für die Bearbeitung sinnvoll sein können. Bitte beachten Sie unsere Information zur "Datenschutzbeschwerde oder Prüfungsanregung".

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Sollten wir für Ihr Anliegen nicht die zuständige Datenschutzaufsicht sein, leiten wir Ihre Beschwerde an eine zuständige Datenschutzaufsicht weiter und informieren Sie darüber, dass Ihre Eingabe an die zuständige Aufsicht bzw. Behörde abgegeben wurde. Aus Gründen der Vertraulichkeit und Rechtssicherheit versenden wir die Ergebnisse einer Beschwerdeprüfung, abschließende Bescheide und abschließende Mitteilungen ausschließlich auf dem Postweg. Beschwerdeführer*innen, die ihre Postadresse nicht mitteilen, können solche Bescheide deshalb nicht erhalten.