Datenschutzbeauftragten melden/ändern/löschen

Hier können der KDSA Ost die Kontaktdaten der/des von Ihnen nach § 36 KDG benannten Datenschutzbeauftragten (DSB) mitgeteilt werden.
Ein stellvertretender DSB muss hier nicht gemeldet werden.

Ihre Daten werden mittels Transportverschlüsselung (TLS) übermittelt. Eine Übermittlung von Datei-Anlagen ist nicht vorgesehen.
Alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch per Post oder per E-Mail zusenden.

Meldende Stelle
Angaben zum DSB

Auf Grundlage des § 36 KDG wurde durch die oben genannte verantwortliche Stelle (Einrichtung) ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter veröffentlicht die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nach § 36 Absatz 1 KDG der Datenschutzaufsicht anzuzeigen.