Für Kunden, die sich beim Online-Handel besser schützen möchten, kann ein neuer Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 24. März 2022 von Bedeutung sein, der u. a. folgendes festlegt:
(1) Wenn Verantwortliche Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, muss u. a. gewährleistet sein, dass eine Bestellung auch über einen Gastzugang, d.h. ohne Registrierung eines Accounts/Nutzungszugangs möglich ist.