Das Landgericht München I (LG) hat am 27. August 2025, Az. 33 O 635/25, ein interessantes Urteil zu einer Schadensersatzforderung nach Art. 82 DS-GVO getroffen.
Das Gericht hat die Klage eines Nutzers einer amerikanischen Social Media Plattform (Facebook) u.a. deshalb abgewiesen, weil er sich widersprüchlich verhalten habe.
Der Kläger hat aus der EU heraus Facebook genutzt und dann Schadensersatz verlangt. Im Rahmen seines Klagevortrags argumentierte der Kläger u.a. mit einer rechtswidrigen Übertragung seiner personenbezogenen Daten in die USA.