Die meisten Landesschulgesetze sowie auch die Schulordnungen der Freien und Kirchlichen Schulen verpflichten diese einen Schulelternrat einzurichten. Aufgabe dieses Gremiums soll die Mitwirkungsmöglichkeit der Erziehungsberechtigten an der Gestaltung des Schullebens sein. In der Regel bestimmen die Erziehungsberechtigten einer Klasse einen Klassenelternvertreter. Die Klassenelternvertreter aller Klassen einer Schule bilden dann den Schulelternrat.
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Bundesgerichtshof entscheidet über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook (sog. Scraping) Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24
Sachverhalt
Unbekannte hatten Anfang April 2021 Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Die Täter hatten diese abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten, durch die Profile mithilfe der eigentlich nicht öffentlichen Telefonnummer gefunden werden konnten.
Weiterlesen: Schadensersatz bei Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten
Gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands zu den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen vom 12.11.2024.
Bei den Diözesandatenschutzbeauftragten sind in den vergangenen Monaten immer wieder Fragen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in den (Erz-)Diözesen eingerichteten Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAK) angekommen.
Weiterlesen: Gemeinsame Stellungnahme zu den Unabhängigen Aufarbeitungskommisionen
Die KDSA Ost (Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs) hat die Praxishilfe “Datenschutz im Kindergarten“ veröffentlicht.
Dieser Leitfaden soll Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen vermitteln, warum Datenschutz wichtig ist und wie typische Abläufe in den Einrichtungen datenschutzkonform und praxistauglich umgesetzt werden können.
Musterformulare und Informationen zum Beschäftigtendatenschutz runden die Praxishilfe ab.
Die aktuelle Praxishilfe finden Sie im Bereich Praxis- und Arbeitshilfen unter Infothek.
Das neue Smartphone ist eingerichtet und läuft - aber was macht man jetzt mit dem alten Mobiltelefon? In der Schublade sollte es besser nicht landen.
Das Smartphone ist zwar nicht mehr taufrisch, tut aber noch seinen Dienst?
Alte Modelle kann man bei verschiedenen Stellen abgeben. Experten prüfen die Geräte und entscheiden, ob sie noch funktionstüchtig sind. Wenn nicht, landen sie beim Recycling. Wenn ja, werden die Mobiltelefone aufbereitet und weiterverkauft – und die Erlöse häufig gespendet.
Weiterlesen: Alte Handys entsorgen und recyceln: Darauf sollte man achten
Der EuGH hat in zwei neuen Entscheidungen (beide vom 20.06.2024) klargestellt, dass bei Datenschutzverletzungen ein tatsächlicher Schaden vorliegen muss, um Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO fordern zu können. Anlass für das siebte und achte Urteil des EuGH vom 20.06.2024 zum datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch waren zwei Vorabentscheidungsersuche des AG Wesel und des AG München.
Weiterlesen: EuGH: Zwei neue Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch bei DS-GVO-Verletzungen