Der EuGH hat in zwei neuen Entscheidungen (beide vom 20.06.2024) klargestellt, dass bei Datenschutzverletzungen ein tatsächlicher Schaden vorliegen muss, um Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO fordern zu können. Anlass für das siebte und achte Urteil des EuGH vom 20.06.2024 zum datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch waren zwei Vorabentscheidungsersuche des AG Wesel und des AG München.
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Für die Nutzer von Instagram und Facebook gilt ab dem 26.Juni 2024 eine neue Regelung für den Datenschutz. Der Mutterkonzern Meta gibt sich selbst das Recht, seine künstliche Intelligenz (KI) mit den Daten der Nutzer zu trainieren.
Das umfasst laut der neuen Richtlinie alle „Aktivitäten“ der Nutzer: Beiträge, also auch Bilder und Videos, Kommentare und Audio-Dateien. Aber auch Nachrichten, die man versendet einschließlich der mitgeschickten Inhalte wie Bilder, Videos und Metadaten.
Weiterlesen: Richtlinien-Änderung bei Facebook: Gut zu wissen
Website Betreiber aufgepasst - die Anbieterkennzeichnung zur Kenntlichmachung des Verantwortlichen einer Website war bisher in § 5 TMG (Telemediengesetz) geregelt. Ab in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ergibt sich die Pflicht zur Angabe eines Impressums aus dem DDG.
Fehler im Impressum können Prüfungen auslösen, deshalb sollten die Betreiber einer Website oder eines damit betroffenen Dienstes ihre Pflichtangaben überprüfen.
Weiterlesen: TMG ade - DDG seit Mai 2024 in Kraft und TTDSG wird zum TDDDG
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 06. Mai 2024 die Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz veröffentlicht.
Künstliche Intelligenz basiert auf Machine Learning. Damit ein Algorithmus selbstständig lernen kann, muss dieser eine große Menge an Daten verarbeiten. Die Systeme nutzen verfügbare Daten und führen diese mit eingegebenen Informationen intelligent zusammen.
Weiterlesen: DSK veröffentlicht Orientierungshilfe zur Künstlichen Intelligenz
Geschäftsführer von Gesellschaften müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.01.2024 (AZ: II ZB 7/23) mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten im Handelsregister leben - auch wenn sie Angst haben, Opfer einer Straftat zu werden. Nach Ansicht des BGHs hat der Geschäftsführer einer GmbH demnach keinen Anspruch auf die Löschung seines Geburtsdatums oder Wohnorts aus dem öffentlichen Register.
Weiterlesen: Geschäftsführer muss persönliche Daten im Handelsregister dulden (BGH)
EuGH: Nationale Aufsichtsbehörde für Datenschutz kann Löschung von unrechtmäßigen verarbeiteten personenbezogenen Daten anordnen, auch ohne Antrag der betroffenen Person.
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein grundlegendes Anliegen in der digitalen Ära. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.03.2024 (AZ: C-46/23) hat die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde zur Anordnung der Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten Daten erweitert.
Dieses Recht steht der Aufsichtsbehörde auch dann zu, wenn die betroffene Person selbst keinen Antrag hierfür gestellt hat.