Was umfasst das Recht auf eine Kopie im Rahmen des DS-GVO-Anspruchs auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es auch das Recht auf eine Kopie von solche Daten enthaltenden Dokumentenauszügen oder auch ganzen Dokumenten impliziere, wenn dies unerlässlich sei, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DS-GVO verliehenen Rechte zu ermöglichen.
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Für einen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist allein das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Reglungen der DS-GVO nicht ausreichend.
Die Frage, ob für einen Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO ein Verstoß gegen die DS-GVO ausreicht oder ob darüber hinaus weitere Beeinträchtigungen von gewissem Gewicht des Betroffenen erforderlich sind, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) -vormals Gericht erster Instanz, (nicht der Europäischen Gerichtshof (EuGH)) erließ am 26.April 2023 in der Rechtssache Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, nachfolgend „SRB“) gegen den Europäischen Datenschutzbeauftragten („EDSB“) ein Urteil (Az: T-557/20).
Melden – Drosseln – Blockieren: Microsoft kündigt im Exchange-Team-Blog an, dass Exchange Systeme in der Cloud (u.a. MS 365) in naher Zukunft seine Tore nicht mehr für unsichere/ungepatchte Exchange On-Premise-Server öffnen und damit keine Nachrichten mehr von veralteten Exchange Servern annehmen wird. Um nicht überraschender Weise die E-Mail-Kommunikation zu stören, wird nach den Informationen von Microsoft der Prozess in mehreren Stufen ablaufen.
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) löste zum 24. Mai 2018 in allen deutschen katholischen (Erz-)Diözesen die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ab. Anlässlich des 5. Jahrestages des KDG lädt die KDSA Ost zum Dialog/Erfahrungsaustausch.
Wann: In der Woche vom 22.05.2023 bis 25.05.2023
Veranstaltungsort: Online (hier anmelden)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Entscheidung zu § 23 Abs. 1 S. 1 Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gefällt. Diese Vorschrift entspricht § 26 des BDSG und ist deshalb für die Anwendung der Regelung demnächst zu beachten.