Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs (KDSA Ost) beteiligt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich an der länderübergreifenden Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Schrems II Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle werden Datenübermittlungen durch Einrichtungen, Organisationen und Betriebe in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft.