Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs (KDSA Ost) beteiligt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich an der länderübergreifenden Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der Schrems II Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle werden Datenübermittlungen durch Einrichtungen, Organisationen und Betriebe in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft.

Evangelische und katholische Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen „Kirchliches Datenschutzmodell" (KDM). Die ökumenische Arbeitsgruppe hat dabei das Standard-Datenschutzmodell (SDM) auf die in der katholischen und evangelischen Kirche geltenden Vorschriften unter Beibehaltung der Methodik der staatlichen Vorlage angepasst (vollständige Pressemitteilung als PDF, Website KDM - Kirchliches Datenschutzmodell ).

Die Corona-Warn-App steht auch deshalb immer wieder in der Kritik, weil sie nicht den Nutzen erfüllt, den die Bundesregierung mit ihr verfolgte, vor allem im Hinblick auf die Kontaktnachverfolgung. Von Kritikern werden dafür die angeblich hohen Datenschutzvorkehrungen der Corona-Warn-App (CWA) verantwortlich gemacht.

Das KDS-VwVfG in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 23. November 2020 gilt für die nach außen gerichtete Tätigkeit der gemäß Art. 91 Abs. 2 DSGVO, §§ 42 ff. KDG errichteten kirchlichen Datenschutzaufsicht (datenschutzbezogenes Verwaltungsverfahren) zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Kapitel 6 und Kapitel 7 des KDG. Weiter zum KDS-VwVfG