EuGH erklärt EU-US-Privacy-Shield für ungültig
In dem am Donnerstag, 16. Juli 2020, verkündeten Urteil des EuGH („Schrems II“) erklärt der Gerichtshof den „Privacy Shield“ für ungültig. Zur Urteilsbegründung führt der Gerichtshof aus, dass das Datenschutzniveau der EU und damit der durch die DS-GVO festgelegte und geforderte Schutz für personenbezogene Daten bei einer Übermittlung in die USA durch das Datenschutzabkommen („Privacy Shield“) nicht gewährt werden kann.