Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp kennen diese Aufforderung, die ihnen in letzter Zeit zugegangen ist.
Was steckt dahinter?

Spätestens mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 war klar, dass Verantwortliche die Daten ihrer Nutzer nicht mehr für Werbung verwenden dürfen, sofern sie dafür keine Einwilligung der Betroffenen besitzen.

Für Facebook, später Meta, kein Problem. Sie etablierten die entsprechende Einwilligungserklärung in ihren Geschäftsbedingungen. Da der Konzern sein Europageschäft von Irland aus betreibt, wurde dieses Vorgehen von der zuständigen Aufsicht auch nicht beanstandet. Anders sah das allerdings der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA). Dieser schrieb der irischen Datenschutzaufsicht vor, einen Bescheid gegenüber Meta zu erlassen, nachdem Meta personenbezogene Daten nur mit Einwilligung für Werbung verwenden darf. Die Nutzer müssen also eine Ja/Nein-Option haben.

Der Konzern setzt diese Verpflichtung mit seiner Abfrage um.

Dem Kunden wird angeboten, ein Abo für 12,99 €/Monat abzuschließen, um seine Konten ohne Werbung zu nutzen. Der dann folgende Satz sollte aber nicht überlesen werden. „Wir verwenden deine Information dann nicht, um dir Werbung zu zeigen.“ Aha, wofür denn dann? Das Essential dieser Aussage wird also erst im Umkehrschluss deutlich. Dort wird aber verheimlicht wofür die Daten sonst verwendet werden, wenn nur die Anzeige von Werbung explizit ausgeschlossen wird. Mit der Entrichtung des Abo-Entgeltes kann man sich keinesfalls von der Datensammelleidenschaft des META-Konzerns befreien. Meta wird also weiterhin seine Nutzer beobachten, ihre personenbezogenen Daten erfassen, speichern und entsprechende Nutzerprofile erstellen. Welche Internetseiten man sich ansieht, was man darauf macht und welche Apps man installiert oder nutzt ist für den Konzern von Interesse, weil er solche Informationen auch weiterhin kommerziell nutzen wird.

Ergebnis: Durch das Abo kann sich der Nutzer vor Belästigung durch Werbung schützen. Ein darüber hinausgehender Schutz der Persönlichkeitssphäre und datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten wird damit nicht erkauft!