Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) hat eine Praxishilfe mit Neuerungen und Konsequenzen für die Prasxis zum neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) veröffentlicht.
Das TTDSG enthält die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemediendiensten.

Als Beispiel für Telemediendienste fallen demnach u.a. auch "normale Homepages zur Information über ein Unternehmen bzw. eine öffentliche Stelle".

Das TTDSG soll zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz zum 01.12.2021 in Kraft treten.
Betreiber solcher Dienste sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, u.a. zum Thema Cookie, Digitaler Nachlass oder private Nutzung betriblicher Kommunikationsmittel.

pdf large  Link zur Praxishilfe der GDD

 

Weitere Quellen:
https://dsgvo-gesetz.de/ttdsg/

Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/05/20210528-gesetz-zum-schutz-der-privatsphaere-in-der-digitalen-welt-beschlossen.html