Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 u. a. über den Schutz der Bargeldnutzung debattiert. Hintergrund ist das Bestreben des europäischen Gesetzgebers, für Bargeldkäufe zumindest eine einheitliche Obergrenze festzulegen.
Innerhalb Europas gibt es nach wie vor sehr große Unterschiede im Zahlungsverhalten.

Während es in Österreich (57 Prozent) und Deutschland (56 Prozent) nach wie vor eine klare Mehrheit für die Bargeldzahlung gibt, ist dies in Schweden, wo nur noch 15 Prozent bar zahlen, ganz anders.

Die europäische Union ist in ihrem Vorhaben geleitet von der Annahme, Bargeld würde kriminellen Aktivitäten Vorschub leisten. Der ehemalige Präsident der Luxemburger Zentralbank und Mitglied im EZB-Direktorium Yves Mersch stellt dazu fest, eine besondere Verknüpfung zwischen Bargeld und kriminellen Aktivitäten sei statistisch nicht feststellbar.

Momentan wird die diesbezügliche Diskussion auch von der aktuellen Pandemiesituation und der Frage getrieben, ob eine Infektion über Münzen und Scheine möglich ist. Nach Einschätzung des RKI spielt dieser Übertragungsweg nach aktuellem Informationsstand eine eher untergeordnete Rolle. Auch dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind mit Stand November 2020 keine Infektionen über den Übertragungsweg Bargeld bekannt geworden.
Demgegenüber ist festzustellen, dass Personen, die nur bedingt Zugang zu anderen Zahlungsarten haben, die Teilnahme am täglichen Geschäftsverkehr zumindest erschwert würde.

Neben diesen praktischen Erwägungen stellt die Abschaffung von Bargeld oder die Festlegung von Obergrenzen für die Bargeldzahlung einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Menschen dar. Es ist das Recht aller Bürger*innen bei Einkäufen weder von staatlicher noch von privater Seite registriert zu werden. Bargeld kommt deshalb auch die wichtige Funktion zu Menschen vor Datenmissbrauch durch private Unternehmen oder den Staat zu schützen.
Yves Mersch stellte bereits in einer Rede im Februar 2018 fest, Bargeld gewähre Privatsphäre und sichere damit Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ab.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio unterstützt diese Stellungnahme mit der Feststellung man dürfe den Bürger nicht in ein System zwingen, wo er ununterbrochen Spuren hinterlässt. Eine Abschaffung des Bargelds sei deshalb ein Verstoß gegen die Pflicht des Staates, eine geeignete Infrastruktur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten zu erhalten.

Zusammenfassend ist deshalb aus datenschutzrechtlichen Gründen festzustellen, dass bei Abschaffung oder weiterer Einschränkung von Bargeldzahlungen alternativ durch den Staat ein System zu etablieren ist, welches es allen Bürger*innen ermöglicht, anonym und überwachungsfrei Zahlungen vornehmen zu können.