Bereits im Jahr 2018 ist die Amtszeit des letzten gewählten Landesbeauftragen für Datenschutz in Sachsen-Anhalt abgelaufen. Seitdem verhindern offensichtlich Macht- und Ränkespiele im Landtag die Wahl eines Nachfolgers, mit dem Ergebnis, dass dieses Amt seit fünf Jahren nur kommissarisch geleitet wird.
Nachdem ein erster Kandidat in drei Wahlgängen gescheitert ist, weil er die seinerzeit erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Landtag nicht erreichte, hat der Kandidat seine Kandidatur zurückgezogen.
Der Landtag änderte daraufhin die Landesverfassung. Nunmehr reicht für die Wahl die Mehrheit der Mitglieder des Landtages.
Die Position wurde im letzten Jahr ausgeschrieben. Mehrere Bewerber meldeten sich. Darunter auch der kommissarische Leiter der Behörde. Auch er scheiterte, trotz der Reduzierung der erforderlichen Stimmen.
Längst wird hinter vorgehaltener Hand kolportiert, dass die Regierungsparteien sich bereits auf eine Person, die dieses Amt bekommen soll, festgelegt haben. Vor diesem Hintergrund würde verständlich, dass nunmehr eine weitere Gesetzesänderung geschehen soll, die vor Demokratie und Transparenz schützt. Eine Ausschreibung soll es danach nicht mehr geben. Vielmehr sollen die Fraktionen einen Nachfolger vorschlagen können.
Ein solcher Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung in Verbindung mit dem Vorschlag eines wohlgefälligen Parteimitgliedes ist zu beanstanden. Wer Verfahrensregeln immer wieder ändert, bis sie ein bestimmtes Ergebnis garantieren, setzt sich dem Vorwurf von Willkür und Machtmissbrauch aus. Mit diesem Vorhaben wird gegen die DS-GVO sowie gegen Vorschriften im Auswahlverfahren Beamter verstoßen. Die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz wird damit zumindest infrage gestellt. Nicht ohne Grund ist deshalb auf europäische Ebene die öffentliche Ausschreibung des Postens des Europäischen Datenschutzbeauftragten erforderlich.
Weitere Informationen/Quellen:
Landesbeauftragter fordert Stopp der Novelle zur Änderung des Datenschutzgesetzes!