In unserem Beitrag vom 13. Juli 2022 (Masern-Impfpflicht - Frist für Nachweise läuft aus) hatten wir darauf hingewiesen, dass ab dem 31.07.2022 eine Nachweispflicht für die Maserschutzimpfung besteht. Den Nachweis müssen Personen erbringen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und mindestens ein Jahr alt sind.
Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück (Entscheidung vom 18.08.2022).
Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen, so die Verfassungsrichter.
Die Impfpflicht bleibt damit in Kraft.
Auf die Hinweise zur Nachweispflicht im Beitrag vom 13.07.2022 wird Bezug genommen.