Der Bundestag hat am 18.03.2022 eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, die ab dem 20.03.2022 in Kraft getreten ist.

Arbeitgeber sind danach grundsätzlich nicht mehr berechtigt, den Impf- und Serostatus ihrer Mitarbeitenden zu überwachen und zu dokumentieren. § 28b IfSG der bis zu dieser Änderung die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten darstellte, ist geändert worden und sieht in der Neufassung die Verarbeitung dieser Daten nicht mehr vor.

Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist geändert worden. Zwar ist in der Neufassung noch die Verpflichtung des Arbeitgebers enthalten, in einem betrieblichen Hygienekonzept die weiterhin noch erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen, jedoch fehlt in der neuen Fassung die Erlaubnis für den Arbeitgeber dabei einen ihm bekannten Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten berücksichtigen zu dürfen.
Beim Impfstatus handelt es sich um ein personenbezogenes Datum besonderer Kategorie gem. § 4 Nr. 2 KDG (Art. 9 Abs. 1 DS-GVO). Eine Verarbeitung (Erhebung, Speicherung) dieser Daten ist unzulässig, § 11 Abs. 1 KDG (Art. 9 Abs. 1 DS-GVO). Eine Ausnahme für dieses Verbot gem. Abs. 2 der genannten Vorschriften besteht nach Änderung des IfSG nicht mehr.

Eine derartige Datenverarbeitung hat somit zu unterbleiben. Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben worden sind, sind datenschutzkonform zu löschen. Damit verbunden ist auch die Vernichtung/Löschung sämtlicher Testnachweise (Schnelltests). Ausnahmen gelten für Beschäftigte der in § 23 Abs. 3 IfSG genannten Einrichtungen (dabei handelt es sich im Wesentlichen um Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege).

Für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht empfiehlt sich eine neue (separate) Dokumentation, da hier ein anderer Zweck verfolgt wird.

Präventiv können die Länder weitere Maßnahmen, u.a. 3G Nachweispflichten beschließen, sollte eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen. Für diese Maßgabe muss dann neue Dokumentationen vorgesehen werden.