Kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt alle kirchlichen Dienststellen im Land Brandenburg, für die Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona Warn- App (CWA) zu nutzen!
Bereits in ihrer Pressemitteilung vom 09.04.2021 hat die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofes (KDSA) auf die datenschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Luca-App hingewiesen.
Die Luca-App setzt voraus, dass man sich mit persönlichen Angaben wie Name und Telefonnummer registriert. Alle in dem Kontaktnachverfolgungssystem gesammelten Daten werden an einer zentralen Stelle gespeichert. Die Datenschutzkonferenz (DSK) sieht in dieser Speicherung an einem zentralen Ort ein Risiko.
Wird ein Corona-Fall festgestellt, werden die erfassten Daten an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Damit liegen die personenbezogenen Daten aller Besucher des Lokals dort vor. Nach Presseberichten möchte die Justizministerin des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann, Kontaktdaten der Luca-App auch für die Verfolgung von schweren Straftaten nutzen.
Eine Definition des Begriffs „schwere Straftaten“ gibt es in der Strafprozessordnung nicht. Damit läge eine entsprechende Beurteilung dessen, welche Tatbestände von dieser Definition erfasst werden, im Ermessen einzelner Polizeibehörden.
Dieses Ansinnen der Justizministerin ist rechtswidrig, weil es gegen den Grundsatz der Zweckbindung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO verstößt. Dieses Gebot soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Werden die Daten zu einem anderen Zweck verarbeitet als zu dem, zu dem sie erhoben wurden, ist die Verarbeitung nicht mehr von der ursprünglichen Rechtsgrundlage gedeckt. Für den Fall der Kontaktnachverfolgung ist dies in § 28a Abs. 4 S. 3 IfSG ausdrücklich geregelt.
Insofern ist die Rechtslage entgegen den Darstellungen der Justizministerin eindeutig. Diese Ansicht wird nicht nur von der Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg, sondern auch von den anderen Bundesländern geteilt.
Vor dem Hintergrund, dass ein datenschutzkonformer Umgang mit Kontaktnachverfolgungsdaten im Land Brandenburg nicht gewährleistet ist, empfiehlt die KDSA alle kirchlichen Einrichtungen, die unter ihrer Aufsicht stehen auf, zur Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona-Warn-App zu nutzen. Nutzerinnen und Nutzer müssen dort weder Name noch Telefonnummer oder E-Mail-Adresse verraten. Die Angaben über den Besuch der jeweiligen Einrichtung werden "automatisiert im CWA-eigenen Kontakttagebuch auf dem Endgerät" gespeichert - also nur auf dem Smartphone. Eine Zweckwidrige Verwendung dieser Daten ist damit ausgeschlossen.
Weiterhin empfiehlt die KDSA alle Einrichtungen dazu auf, Aufzeichnungen, die zur Kontaktnachverfolgung erstellt worden sind (auch handschriftliche Listen) vier Wochen nach Erhebung zu löschen, wie es § 28a Abs. 4 S. 3 IfSG fordert.
Ist zur Kontaktverfolgung die Luca-App verwendet worden, wird empfohlen eine Daten-Auskunft beim verantwortlichen Betreiber (culture4life GmbH) einzuholen, in der die fristgemäße und ordnungsgemäße Löschung der betroffenen Daten bestätigt werden sollte.