Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder (DSK) hat die Ergebnisse eines externen Gutachtens zur Reichweite bestimmter Zugriffsrechte von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Es zeigt sich, dass zahlreiche Konstellationen, in denen US-Dienstleister in die Datenverarbeitung eingebunden sind, datenschutzrechtlich problematisch sein können. Hier gibt es weitere Informationen.