Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in seiner Pressemitteilung vom 24.09.2021 mitgeteilt, dass seine Behörde gegen den Energieversorger Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall) ein Bußgeld in Höhe von 901.388,84 € verhängt hat. Vattenfall hatte sogenannte “Bonushopper“ aussortiert. Zwischen August 2018 und Dezember 2019 hatte Vattenfall bei Vertragsanfragen für Sonderverträge, die mit besonderen Bonuszahlungen verbunden waren, routinemäßig überprüft, ob die Kund*innen ein „wechselauffälliges Verhalten“ zeigten.

Diese Überprüfung sollte verhindern, dass die Kund*innen solche Bonus-Verträge regelmäßig abschließen, da sich diese Angebote zur Neukundenwerbung für das Unternehmen dann nicht mehr rentieren. Um dies zu überprüfen, nutzte Vattenfall Rechnungen aus früheren Vertragsbeziehungen.
Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt", erklärte der amtierende Datenschutzbeauftragte Ulrich Kühn in seiner Pressemitteilung. Weiterhin hat er ausgeführt, dass sich die festgestellte Rechtswidrigkeit nicht auf den Datenabgleich an sich, sondern auf die nicht ausreichend erfüllten Transparenzpflichten (Art. 12, 13 DSGVO) beschränkt. Für die Kund*innen war nicht erkennbar, dass ein solcher Datenabgleich stattfand. Ob ein solcher Abgleich überhaupt zulässig ist, wurde nicht thematisiert.

Vattenfall habe in dem Verfahren umfassend mit den Datenschützern kooperiert und den intransparenten Datenabgleich unmittelbar nach dem ersten Tätigwerden der Datenschützer gestoppt. Deswegen war das Bußgeld, so der Datenschutzbeauftragte, deutlich zu reduzieren. Die dennoch verhängte Höhe sollte allen Unternehmen eine Warnung sein, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen, mahnt Kühn.

Vattenfall erklärte gegenüber NDR und der Süddeutschen Zeitung, das Unternehmen habe nur die "missbräuchliche Ausnutzung bonus-relevanter Verträge" verhindern wollen. Kundendaten seien „zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder Missbrauch ausgesetzt (gewesen), lediglich die Transparenz war aus Sicht der Behörde zu verbessern". Der HmbBfDI hat mit Vattenfall ein Verfahren abgestimmt, das nach seiner Auffassung sowohl die Datenschutzrechte von Kundinnen und Kunden als auch die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens berücksichtigt. Sowohl erstmalig an einem Vertragsschluss mit Vattenfall Interessierte als auch Bestandskundinnen und -kunden würden nun transparent und verständlich über den Datenabgleich und dessen Zweck informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch künftig informiert entscheiden, ob sie einen rabattierten Bonusvertrag abschließen möchten, der die interne Überprüfung ihres Status als Neukunde beinhaltet, oder einen nicht rabattierten Vertrag ohne einen solchen Abgleich, so Ulrich Kühn.