Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer (KDSA) ist eine unabhängige Aufsicht spezifische Art im Sinne des Art. 91 Abs. 2 GS-GVO.
Als Aufsichtsbehörde ist sie zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Kirchlichen Bereich unter Berücksichtigung der kircheneigenen Strukturen.
Räumlich erstreckt sich die Zuständigkeit der KDSA auf das Gebiet der ostdeutschen (Erz-) Bistümer und das katholische Militärbischofsamt.
Zu den Aufgaben der Datenschutzaufsicht gehört u.a. die Überprüfung, inwieweit kirchliche Stellen (Verantwortliche) die gesetzlichen Vorgaben nach den kirchlichen Datenschutzgesetzen umgesetzt haben und erfüllen.
In den kommenden Wochen wird die Datenschutzaufsicht Pfarreien aus ihrem Zuständigkeitsbereich mit einem Fragenkatalog anschreiben.
Dabei sollen Verantwortliche sensibilisiert werden, personenbezogene Daten wirksam und angemessen zu schützen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Alle Pfarreien sind bereits jetzt aufgefordert, zu überprüfen, ob die vom Gesetz geforderten Anforderungen an den Datenschutz umgesetzt sind. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die geforderten Datenschutz-Dokumentationen wie z. B. Datenschutzkonzept, Verfahrensverzeichnisse, technisch- organisatorische Maßnahmen, Pflichtinformationen, vorhanden sind.
Im Nachgang zu dem ausgewerteten Fragenkatalog wird bei ausgewählten Pfarreien die Umsetzung der Angaben vor Ort überprüft.
Weitere aktuell laufende Prüfungen
Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers
- Mailhoster
- Tracking-Tools
Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken