Wenn ein Corona-Schnelltest auf Wunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber/Verantwortlichen durchgeführt wird, werden Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch den Verantwortlichen verarbeitet. Diese Verarbeitung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Eine Mustervorlage als Arbeitshilfe (AH) finden Sie unter Infothek und Praxishilfen.