Gegen den Widerstand von Datenschutzbeauftragten und Verfassungsrechtlern hat der Bundesrat mit dem Registermodernisierungsgesetz eine universelle Bürger-Identifikationsnummer geschaffen. Mit dem Gesetz wird eine neue Schnittstellenbehörde, die den Transfer der Bürgerdaten an Datenbanken und Meldeämter regelt, eingeführt, wodurch ein verfassungsrechtlich kaum durchsetzbares zentrales Melderegister vermieden wird.
Nachdem der Bundesrat am 5. März 2021 dem "Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze" - kurz Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) - zugestimmt hatte (zwölf von sechzehn Bundesländern stimmten für das Registermodernisierungsgesetz, es gab vier Enthaltungen und keine Gegenstimmen) wurde das Gesetz nun am 6. April 2021 verkündet.
Fazit:
Die Ausführungen das Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16.07.1969 (Aktenzeichen: 1 BvL 19/63): „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren…“. scheinen im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung bei politisch Verantwortlichen in Vergessenheit geraten zu sein.
Wie ist anders sonst erklärbar, dass bereits seit einigen Jahren jeder Mensch von Geburt an mit der lebenslangen Steuer-ID (Rechtsgrundlage: § 139 Abgabenordnung), der lebenslangen Krankenversichertennummer (Rechtsgrundlage: § 290 SGB V) und spätestens mit Eintritt ins Berufsleben der lebenslangen Sozialversicherungsnummer (Rechtsgrundlage: §§ 18f – 18h SGB IV) zum gläsernen Staatsbürger gemacht wird. Denn mit Hilfe dieser drei Identifikationsmerkmale konnten auch bisher schon nahezu alle Aktivitäten eines Menschen außerhalb seiner allerprivatesten und intimsten Lebensbereiche ihm zugeordnet und ausgewertet werden. Mit dem bereits verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz und dem jetzt zusätzlich geplanten Registerzensuserprobungsgesetz wird dieses Problem noch einmal deutlich verschärft. (Mit dem "Registerzensuserprobungsgesetz" sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, "hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen").